Lieferbedingungen / Zahlungsbedingungen

Lieferung/Rücktritt/Rücklieferung

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Kaufvertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Zu unserem Angebot gehörende Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben, sind nur annähernd maßgeblich. Nebenabreden und Sonderbedingungen bedürfen der Schriftform. Die Annahme eines Auftrages zur Lieferung gegen offene Rechnung erfolgt vorbehaltlich eines genehmigten Kreditlimits der von der rd Notstromtechnik GmbH  eingeschalteten Warenkreditversicherung.
  2. Bei Export der gelieferten Ware beachten Sie bitte die jeweils geltenden Außenwirtschafts-/Embargobestimmungen.
  3. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
  4. Eine Gewähr für die Einhaltung bestimmter Lieferfristen können wir nicht übernehmen. Höhere Gewalt sowie Energie und Rohstoffmangel,  behördliche Verfügungen, Auswirkungen von Arbeitskämpfen, Verkehrsstörungen, Betriebsstörungen usw. lassen unsere Lieferpflichten ruhen und berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen verspäteter Lieferung sind auch nach Ablauf einer uns etwa gestellten Nachfrist ausgeschlossen.
  5. Versand und Verpackung bewirken wir nach bestem Ermessen, haften aber nicht für billigste Verfrachtung. Als Nachweis einwandfreier Verpackung genügt die unbeanstandete Annahme der Ware durch den Spediteur oder Frachtführer. Unsere Sendungen reisen grundsätzlich auf Kosten des Kunden und stets auf seine Gefahr, auch dann, wenn Frankopreise vereinbart sind. Veranlasst der Kunde einen Aufschub des Versandes, geht die Gefahr bei Versandbereitschaft auf ihn über und die hierdurch rd Notstromtechnik entstandenen Kosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
  6. Mehrweg-Paletten, Spezialkisten, Korb- und Stahlflaschen und andere Sonderverpackungen bleiben unser Eigentum und sind sofort nach Freiwerden ohne Zwischenbenutzung frachtfrei an den Absender zurückzusenden. Werden diese Gegenstände nicht innerhalb zwei Wochen nach Lieferung zurückgegeben, sind wir berechtigt, sie dem Kunden in Rechnung zu stellen.
  7. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Ersatz des ihm entstandenen Schadens zu verlangen; dieser beträgt mindestens 25% des Auftragswertes. Bei entsprechender Rücklieferung der Ware wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber maximal 50% des Rechnungswertes vergüten. Eine Rücknahmepflicht besteht jedoch nicht. Die Nebenkosten der Rücklieferung trägt der  Auftraggeber.
  8. Gewährleistung

  9. Wir gewährleisten die Verwendung einwandfreien Materials, technisch einwandfreie Ausführung und Einhaltung der DIN- bzw. IEC-Normen für Abmessung und Leistung. Unsere Beratung beruht auf den Ergebnissen umfangreicher Forschungsarbeiten und langjähriger Erfahrung. Sie ist jedoch unverbindlich und befreit den Kunden nicht davon, unsere Produkte und Verfahren auf ihre Eignung für seine Zwecke selbst zu überprüfen.
  10. Beanstandungen jeder Art müssen uns unverzüglich, spätestens aber innerhalb von vierzehn Tagen nach Empfang der Ware schriftlich zugehen.
  11. Ist die Beschaffenheit der Ware zu Recht beanstandet oder fehlt ihr die zugesicherte Eigenschaft, werden wir sie nach unserer Wahl nachbessern oder umtauschen oder gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen. Fehlende Mengen werden wenn möglich nachgeliefert, anderenfalls erteilen wir eine Gutschrift.
  12. Alle darüberhinausgehenden gesetzlichen oder vertraglichen Ansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden oder seiner Abnehmer.
  13. Unsere Mängelhaftung bezieht sich nicht auf Abnutzung und unsachgemäße Behandlung und ebenso nicht auf Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmitte, Nichtbeachtung der DIN-Empfehlungen für die Behandlung, Prüfung und Lagerung unserer Erzeugnisse oder sonstiger Einflüsse ohne unser Verschulden entstehen. Auch entfällt unsere Haftung, falls der Kunde oder Dritte an von uns ausgelieferter Ware Änderungen oder unsachgemäße Instandsetzungen vornehmen.
  14. Liefern wir zusammen mit unserer Ware auch Fremderzeugnisse, so gelten insoweit die Gewährleistungsbedingungen des Zulieferers.
  15. Zahlungsbedingungen

  16. Falls keine besonderen Vereinbarungen getroffen sind, ist der Kaufpreis zahlbar innerhalb 30 Tagen netto. Bei Zahlung oder Leistung von Anzahlungen werden weder Skonti noch Zinsvergünstigungen gewährt. Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß Diskontsatzüberleitungsgesetz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer ist zulässig. Das gleiche gilt, wenn eine bereits fällige Zahlung gestundet wird.
  17. Unsere jeweilige Restforderung wird sofort fällig, wenn der Besteller die vereinbarten Zahlungsfristen nicht einhält, einen Zahlungsaufschub oder Vergleich nachsucht oder seine Zahlungen einstellt.
  18. Falls wir noch nicht vollständig erfüllt haben, sind wir berechtigt, unsere vertraglichen Leistungen bis zur vollständigen Zahlung unserer Restforderung zurückzuzahlen und unsere noch nicht bezahlten Waren auf Kosten des Bestellers zurückzuholen.
  19. Eigentumsvorbehalt

  20. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis unsere sämtlichen Forderungen erfüllt sind.
  21. Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist dem Kunden nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter der Bedingung gestattet, dass er sich seinen Abnehmern gegenüber ebenfalls das Eigentum vorbehält. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung und Sicherungsübereignung, ist der Kunde nicht berechtigt.
  22. Eine Pfändung oder Beschlagnahme der Vorbehaltsware ist uns unverzüglich anzuzeigen; unsere Interventionskosten gehen zu Lasten des Kunden.
  23. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde uns hiermit die ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten ab. Auf unser Verlangen gibt der Kunde die Abtretung seinen Abnehmern bekannt und übermittelt uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Unterlagen und Informationen.
  24. Auf Verlangen des Kunden werden wir Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben, die unsere Gesamtforderung um mehr als ein Fünftel übersteigen.
  25. Allgemeines

  26. Diese Lieferbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen unseres Hauses. Abweichende Bestimmungen, insbesondere in formularmäßigen Einkaufsbedingungen, sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen.
  27. Erfüllungsort für die Lieferung ist der Ort des liefernden Werkes oder Lagers. Für alle übrigen Rechte und Pflichten ist Leer Erfüllungsort.
  28. Gerichtsstand für beide Seiten ist Leer.
  29. An Kostenanschlägen, Mustern, Zeichnungen und anderen Unterlagen, die wir dem Kunden im Zusammenhang mit dem Angebot oder unserer Lieferung aushändigen, behalten wir uns Eigentum und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen zurückzugeben.

Stand: 07/2021